, SSB Vicepresident

KRANKENVERSICHERUNG für AUSLANDSCHWEIZER

Fast täglich hören wir von der Kostenexplosion im Schweizer Gesundheitswesen. Trotzdem bleiben konkrete Reformen schwer umsetzbar. Ein Beispiel dafür ist das Postulat von Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter, das Auslandschweizer:innen unter bestimmten Bedingungen wieder in die obligatorische Krankenversicherung aufnehmen und so substanzielle Einsparungen erzielen wollte. Trotz klarer finanzieller Vorteile wurde der Vorstoss im Nationalrat abgelehnt. Die folgende Analyse zeigt, weshalb selbst sinnvolle und kostendämpfende Anpassungen kaum durchsetzbar sind – und welche strukturellen, politischen und wirtschaftlichen Interessen dahinterstehen. Zum Bericht >>>>>

KRANKENVERSICHERUNG für AUSLANDSCHWEIZER

Am 11. September 2024 hat der Nationalrat das Postulat Nr. 23.3556 «Krankenversicherung für Auslandschweizer:innen» von Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter mit 94 zu 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen knapp abgelehnt. Ein Entscheid, der erstaunt – insbesondere in einer Zeit, in der Politik und Öffentlichkeit intensiv über steigende Gesundheitskosten und notwendige Einsparungen diskutieren. Das Postulat hätte dem Schweizer Gesundheits- und Sozialsystem nachweislich erhebliche Entlastungen gebracht.

Geringere Belastung des Gesundheitswesens

Ältere Menschen verursachen naturgemäss höhere Gesundheitskosten. Mehr und mehr Schweizerinnen und Schweizer verbringen aus finanziellen Gründen ihren Lebensabend im Ausland und entlasten damit das Schweizer Sozialwesen bereits heute. Wäre ihre medizinische Versorgung konsequent im Gastland möglich, könnten diese Effekte deutlich verstärkt werden. Besonders beim sogenannten Medizintourismus zeigt sich grosses Einsparpotenzial: Jährlich reisen Tausende Auslandschweizer für teure Behandlungen in die Schweiz zurück, obwohl dieselben Eingriffe im Ausland zu einem Bruchteil der Kosten möglich wären. Beispiele:

  • Stent-Operation: CHF 2'500 in Thailand gegenüber CHF 12'000–15'000 in der Schweiz
  • Medikamente: Das antiretrovirale Präparat Descovy kostet CHF 720 pro Monat in der Schweiz, aber lediglich CHF 90 in Thailand

Für die Krankenversicherer bedeutet dies: Sie verlieren Prämieneinnahmen dieser Rentner, müssen aber bei deren Rückkehr hohe Behandlungskosten tragen – Kosten, die im Ausland erheblich tiefer wären.

Einsparungen bei Ergänzungsleistungen

2022 bezogen 344’300 Personen Ergänzungsleistungen (EL), was Kosten von 5.5 Milliarden Franken verursachte. Auslandschweizer:innen haben – mit ganz wenigen Ausnahmen – keinen Anspruch auf EL. Viele würden bei einer Rückkehr in die Schweiz aufgrund tiefer Renten automatisch EL beziehen. Wer jedoch im Ausland bleibt, verursacht keinerlei EL-Kosten. Auch hier würden klare finanzielle Vorteile entstehen.

Hohe Einsparungen bei Pflege- und Altersheimkosten

Pflege in der Schweiz ist sehr teuer: 2021 betrugen die durchschnittlichen monatlichen Kosten eines Pflege- oder Altersheims CHF 10’216. Rund 155’000 Menschen leben in solchen Einrichtungen. Ein Teil dieser Kosten wird von der OKP sowie der öffentlichen Hand (Kantone und Gemeinden) getragen.

Wenn ältere Auslandschweizer ihren Lebensabend weiterhin im vertrauten Umfeld ihres Gastlandes verbringen könnten, statt zur Pflegebedürftigkeit in die Schweiz zurückzukehren, wären die Einsparungen erheblich – sowohl für die Kassen wie auch für die Steuerzahlenden.

Weitere Entlastungen möglich

Zusätzliche Einsparungen ergeben sich durch:

  • tiefere kantonale Unterstützungsleistungen
  • reduzierte Zuschüsse bei Wohn- und Pflegekosten
  • geringere Ausgaben für Prämienverbilligungen
  • weniger administrativen Aufwand bei Kantonen und Versicherern

Warum lehnte der Nationalrat das Postulat dennoch ab?

Die Antwort liegt weniger in der inhaltlichen Logik, sondern in der Struktur des Schweizer Sozialwesens. Dieses ist ausserordentlich komplex: Zahlreiche Akteure mit unterschiedlichen Rollen, Interessen, Finanzierungspflichten und Anreizsystemen wirken gleichzeitig. Dazu gehören:

  • Bund, Kantone und Gemeinden
  • Krankenversicherer
  • Leistungserbringer (Spitäler, Ärzte, Pflegeinstitutionen)
  • Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen
  • Verbände, NGOs und Interessengruppen, die Politik und Öffentlichkeit stark beeinflussen

(siehe Anlage 1 – Akteure im Schweizer Sozial- und Gesundheitswesen)

Für die Leistungserbringer steht viel auf dem Spiel: Jede Behandlung, die ins Ausland verlagert wird, bedeutet für sie einen direkten Einnahmeverlust. Entsprechend fehlt ihnen jeder Anreiz, günstigere Versorgungsmodelle ausserhalb der Schweiz zu unterstützen. Gemeinsam mit den Krankenversicherern bilden sie eine äusserst einflussreiche Allianz, die ihre wirtschaftlichen Interessen im Parlament konsequent durchsetzt – oft mit mehr Erfolg als die Anliegen der Versicherten selbst.

Für Krankenversicherer ist es attraktiv, ältere und kostenintensive Versicherte im Ausland nicht mehr im OKP-System zu haben. Die Leistungen steigen mit dem Alter stark exponentiell: Zwischen 65 und 75 Jahren verdoppeln sich die durchschnittlichen Gesundheitskosten, bis zum 90. Altersjahr vervierfachen sie sich. Aus diesem Grund scheint es für die Versicherer ein grosser Vorteil zu sein, Rentner im Ausland aus der OKP «entlassen» zu können.

Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch ein gegenteiliger Effekt: Die Versicherer verlieren die Prämien, müssen aber dennoch die Kosten tragen, wenn Betroffene für teure Behandlungen in die Schweiz zurückkehren und sich kurzfristig wieder versichern lassen. Gerade in den letzten Lebensjahren entstehen extrem hohe Kosten. Dieselben Leistungen könnten im Ausland jedoch zu einem Bruchteil der Kosten in der Schweiz erbracht werden. Medizintourismus verursacht damit zusätzliche und vermeidbare Belastungen für das Schweizer Gesundheitssystem.

Eine mögliche Lösung wäre, die Leistungen im Ausland beispielsweise auf 50 % der Schweizer Tarife festzulegen. Damit entstünde für die Versicherer ein klarer Anreiz, Auslandschweizer weiterhin zu versichern, da sie sich im Ausland zu deutlich niedrigeren Kosten behandeln lassen würden. Der administrative Aufwand wäre gering, die Kosten blieben tief, während die Prämieneinnahmen stabil blieben.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass ein bekannter Schweizer Krankenversicherer kürzlich ein Altersheim für demenzkranke Menschen in Chiang Mai (Thailand) aufgekauft hat – ein Hinweis darauf, dass Versicherer das enorme Kostensenkungspotenzial der Pflege im Ausland zunehmend erkennen.

Die Rolle der öffentlichen Hand

Die grössten Kostenträger im System sind Bund, Kantone und Gemeinden:

  • Der Bund finanziert jährlich Milliarden an Ergänzungsleistungen.
  • Die Kantone tragen Spitalkosten und weitere Sozialleistungen sowie Prämienverbilligungen.
  • Die Gemeinden sind für Pflegeleistungen wie Spitex, Alterswohnen und Langzeitpflege zuständig.

Da die Finanzierung über Steuereinnahmen erfolgt, besteht für Bund, Kantone und Gemeinden nur ein geringer unmittelbarer Anreiz, kostensenkende strukturelle Veränderungen aktiv zu fördern.

Ein vielschichtiges System in politischer Bewegung

In einem derartig komplexen System erzeugt jede Änderung Unsicherheit: Wer profitiert? Wer verliert? Wer muss Prozesse anpassen? Wer trägt das politische Risiko? Diese institutionelle Vorsicht überlagerte schliesslich die klaren ökonomischen Vorteile des Postulats.

Einfluss der Verbände und Interessengruppen

Verbände wie santésuisse, FMH, Curaviva, Spitex Schweiz oder Patientenorganisationen sowie die Auslandschweizer-Organisation (ASO) vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. Viele dieser Akteure sind gut vernetzt – in den Gremien der Krankenversicherer und in der Politik. Lobbywatch.ch zeigte vor ein paar Jahren in einem Bericht, dass 18 National- und Ständeräte ein Mandat bei einer Schweizer Krankenkasse innehatten. Diese enge personelle Verflechtung zwischen Politik und Gesundheitswesen prägt Entscheidungsprozesse stark.

Parteipolitik statt Sachpolitik

Bei der Abstimmung zeigte sich eine klare parteipolitische Spaltung:

  • Dagegen: SVP (mit zwei Ausnahmen), FDP, GLP (je mit einer Ausnahme)
  • Dafür: SP, Grüne, Mitte (mit drei Enthaltungen)

Das Postulat löste eine breite Resonanz aus. Zahlreiche Rückmeldungen von Auslandschweizer:innen und Parlamentarier:innen zeigten jedoch, dass die Problematik nicht überall vollständig verstanden wurde. Ein Nationalrat bezeichnete die Diskussion als «Scheindebatte», da private Krankenversicherungen auf dem Markt existierten. Dieses Argument greift zu kurz, da private Versicherer Gesundheitsprüfungen durchführen dürfen – ältere Personen scheitern daran häufig und fallen genau in jene Lücke, die das Postulat schliessen wollte.

Die ungelöste Herausforderung

Das Problem bleibt bestehen – und wird grösser: Viele Auslandschweizer, die ihr ganzes Berufsleben lang Prämien bezahlt haben, stehen im Alter ohne Krankenversicherung da. Die rund 830’000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland sind vielfältig und global breit verteilt. Die meisten sind im Gastland versichert, doch eine bedeutende Gruppe bleibt unversichert – oder ist gezwungen, bei Erkrankung teuer in die Schweiz zurückzukehren.

Eine klare und zielgerichtete Lösung wäre:
Auslandschweizer, die in ihren Gastländern keine adäquate Versicherung erhalten können und während ihres Arbeitslebens regulär Prämien einbezahlt haben, sollen freiwillig in der OKP bleiben können.

Solche Ausnahmen bestehen bereits heute – etwa für Bundesangestellte oder Entsandte. Das KVG stammt aus dem Jahr 1994, einer Zeit, in der Rentnerauswanderungen kaum eine Rolle spielten. Die Realität hat sich grundlegend verändert. Eine Anpassung des Gesetzes ist längst überfällig. Es liegt nun am BAG und am Parlament, hier nochmals über die Bücher zu gehen und eine zeitgemässe Lösung zu erarbeiten.

 

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Anlage 1) - Die zentralen Akteure im Schweizer Sozial- und Gesundheitswesen

1. Bund (Eidgenossenschaft)

Der Bund legt die gesetzlichen Grundlagen fest und steuert oder finanziert Teile des Systems.
Er ist u. a. zuständig für:

  • AHV/IV
  • Ergänzungsleistungen (gemeinsam mit den Kantonen)
  • Prämienverbilligungen (teilfinanziert)
  • Krankenversicherungsgesetz (KVG)
  • Pflegefinanzierung (Rahmenbedingungen)
  • Aufsicht über Krankenversicherer

2. Kantone

Die Kantone tragen grosse Verantwortung und Kosten. Sie sind zuständig für:

  • Spitalplanung und Finanzierung der Spitäler
  • Pflegefinanzierung (Leistungen, Pflegeheime)
  • Sozialhilfe (zusammen mit Gemeinden)
  • Prämienverbilligungen
  • Ergänzungsleistungen (Mitfinanzierung)
  • Gesundheitsdirektionen und kantonale Versicherungsämter
  • Betreuung und Integration von Menschen mit Behinderungen

3. Gemeinden

Gemeinden spielen eine Schlüsselrolle, insbesondere bei:

  • Sozialhilfe (Hauptverantwortung)
  • Finanzierung von Heimplätzen (Mitfinanzierung)
  • Prämienverbilligungen (teilweise)
  • Pflegebedarfsabdeckung (Spitex, Alterswohnen)
  • Beratungsstellen und lokale Sozialdienste

4. Krankenversicherer (Krankenkassen)

Sie übernehmen Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nach KVG:

  • Bezahlung medizinischer Leistungen (Arzt, Spital, Medikamente)
  • Prämienverwaltung
  • Vertragswesen mit Leistungserbringern
    Sie stehen unter strikter staatlicher Aufsicht.

5. Leistungserbringer im Gesundheitsbereich

Das sind diejenigen, die Leistungen direkt erbringen und abrechnen:

  • Spitäler (öffentlich, privat, kantonal)
  • Ärzte und Arztpraxen
  • Pflegeheime
  • Spitex-Organisationen
  • Physio-, Ergo- und Psychotherapeuten
  • Apotheken

6. Sozialversicherungen (verschiedene Kassen und Fonds)

Dazu gehören:

  • AHV/IV-Ausgleichskassen
  • Pensionskassen (zweite Säule / berufliche Vorsorge)
  • Unfallversicherung (SUVA + private UVG-Versicherer)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Familienzulagen
  • Militärversicherung

7. Private Versicherer und Vorsorgeeinrichtungen

Diese spielen eine wichtige Rolle im Bereich:

  • Zusatzversicherungen (VVG)
  • berufliche Vorsorge (Pensionskassen)
  • Lebensversicherungen und langfristige Vorsorge

8. NGO, Verbände und Interessengruppen

Sie beeinflussen Politik und Öffentlichkeit:

  • Santésuisse (Verband der Krankenversicherer)
  • FMH (Ärzteverbandsorganisation)
  • Curaviva (Pflegeheime)
  • Spitex Schweiz
  • Patientenorganisationen
  • Auslandschweizer-Organisation (ASO)

9. Bürgerinnen und Bürger

Sie sind sowohl:

  • Versicherte / Prämienzahler
  • Steuerzahler
  • Nutzniesser des Systems

Sie tragen letztlich alle Kosten – über Prämien, Steuern oder andere Abgaben.

 

Bangkok, 4. Dezember 2025

Josef Schnyder
ASO Vertreter Thailand