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Gastreferent Dr. Remo Gysin, Präsident der Auslandschweizerorganisation ASO

Die „Swiss Society Bangkok” hat am 30. September den rund 90 anwesenden Mitbürgerinnen und Mitbürger zu einem Mittagessen mit Gastreferent Dr. Remo Gysin, Präsident der Auslandschweizerorganisation ASO, eingeladen.

Die Auslandschweizer Organisation ASO vertritt gegenüber den Bundesbehörden und anderen Stellen die Interessen der über 760'000 im Ausland registrierten Schweizerinnen und Schweizer, von denen aber nur ca. 142'000 im Stimm-und Wahlrecht Register eingetragen sind.

Der Präsident der ASO hat sich bereit erklärt, auf seinem Weg nach Australien (20’000 Auslandschweizer) in Bangkok einen Zwischenstopp einzulegen und uns hier über die Anliegen, Aktivitäten und Interessen der ASO zu berichten.

Themen wie e-voting, Eintrag ins Stimmregister, Banken + Postfinance, Krankenkassen, Schweizer Schulen im Ausland, Jugend der Schweizervereine und Auslandschweizergesetz im Allgemeinen wurden angesprochen. In Thailand haben fast 10‘000 SchweizerInnen ihren ständigen Wohnsitz, und es kann angenommen werden, dass etwa gleich viele sich mehrheitlich hier aufhalten aber den Wohnsitz in der Schweiz belassen haben.

Die ASO ist eine Stiftung, dessen Vorstand der Auslandschweizerrat ist. Dieser wiederum wird gebildet aus den ca 140 Delegierten, 120 davon werden weltweit von den dort etablierten Schweizervereinen gewählt, wobei je nach Anzahl der AuslandschweizerInnen die Länder eine entsprechende Anzahl Delegierte aufstellen können.

Thailand hat 2 Delegierte, Frau Regina Mäder und Herr Thomas Gerber. Die restlichen ca. 20 Delegierten sind „Inlandmitglieder“ aus Politik und Wirtschaft, welche das notwendige Netzwerk und Verbindungen etablieren.

In den letzten 100 Jahren hat die ASO einiges bewirkt: „schon“ 1916 wurden auch Frauen in die Vereine aufgenommen (mit Stimm + Wahlrecht!), 1953 wurde erwirkt, dass eine Frau mit schweizerischer Nationalität bei der Heirat mit einem Ausländer ihr Schweizer Bürgerrecht behalten darf; 1992 wurde für AuslandschweizerInnen das Korrespondenzstimmrecht eingeführt, im Jahre 2000 gelang es, bei der AHV Reform die freiwillige AHV wenigstens für MitbürgerInnen ausserhalb des EU/EFTA-Raumes aufrechtzuerhalten.

Am 1. November 2015 trat das neue Auslandschweizergesetz in Kraft. Hier ein paar Punkte aus der Präsentation von Dr. Remo Gysin

Weitere Informationen der ASO können direkt auf deren Webseite www.aso.ch eingesehen werden.