, SSB Vicepresident

Get-Together 16 Jan 2024

New regulations about taxation of foreign source income - presentation by Martin Liebenow, Tax Director & Head of German Desk at MAZARS - Link to Presentation >>>>

From 1 January 2024, foreign income is to be taxed in Thailand. This new tax reform is making many Swiss nationals in Thailand nervous. Our seminar on taxes was therefore well attended; 76 guests took part in this Get-together, which was held at the Grand Hyatt Erewan Hotel.

Link to Presentation:

Mazars_Taxation of Foreign Source Income_Swiss Society Bangkok.pdf

 

ein paar Notizen auf deutsch aus dem Vortrag: 

  • Thailand steht unter Druck von der OECD, seine Steuerpolitik an die internationalen Standards anzupassen und den Status als «Steuerparadies» aufzugeben
  • Thailand braucht mehr Steuereinnahmen
  • Renten wie AHV oder Pensionskassen unterstehen dem Steuergesetz «Revenue Code Section 40» und müssen als Einkommen deklariert werden.
  • Die anzuwendenden Steuersätze sind progressiv:
      • 0 - 150'000 THB = steuerfrei
      • 150'000 - 300'000 THB = 5 % Steuern
      • 300'000 - 500'000 THB = 10 % Steuern
      • 500'000 - 750'000 THB = 15 % Steuern
      • 750'000 - 1 Mio THB = 20 % Steuern
      • 1 Mio - 2 Mio THB = 25 % Steuern
      • 2 Mio - 5 Mio THB = 30 % Steuern
      • > 5 Mio THB = 35 % Steuern
  • Steuerpflichtig in Thailand ist, wer sich mindestens 180 Tage pro Jahr in Thailand aufhält.
  • Bis jetzt mussten Einkünfte aus dem Ausland, die im selben Jahr nach Thailand transferiert wurden, versteuert werden. Wurden die Einkünfte in einem darauffolgenden Kalenderjahr nach Thailand überwiesen, waren sie NICHT steuerpflichtig
  • Regelung 161/2566 vom 15 Sept 2023 sagt nun, dass alle ausländischen Einkommen, auch wenn sie in einem späteren Kalenderjahr nach Thailand überwiesen werden, ab 1.1.2024 versteuert werden müssen.
  • Am 20 November 2023 gab es hierzu eine Ergänzung, dass Einkommen, das vor dem 31.12.2023 erzielt wurde, NICHT versteuert werden muss
  • Einkommen, das ab dem 01.01.2024 erzielt wird und nach Thailand überwiesen wird, muss versteuert werden
  • Kapital, das nach Thailand überwiesen wird, muss NICHT versteuert werden. Die Beweislast liegt allerdings beim Steuerpflichtigen. Es wird deshalb empfohlen, wenn möglich, 2 Bankkonten zu führen, ein Kapitalkonto und ein Einkommenskonto. Überweisungen nach Thailand vom Kapitalkonto. 
  • Mit der Unterzeichnung des Abkommens über Datenaustausch  (CRS) müssen Banken und Kreditkartenfirmen alle Transaktionen an das Steueramt offenlegen.
  • Für LTR Visa Besitzer (10 Jahres Retirement Visum des BOI) besteht ein Königlicher Erlass, das Einkommen aus ausländischen Quellen von der Einkommenssteuer befreit.
  • Es gelten die Bestimmungen von Doppelbesteuerungsabkommen (z.B. wenn auf dem Einkommen in der Schweiz bereits 15 % Steuern erhoben wurden, und der Steuersatz in Thailand 20 % beträgt, muss in Thailand die Differenz von 5 % Steuern bezahlt werden).
  • Geschenke von bis zu THB 20 Mio pro Jahr sind steuerfrei (Geschenkvertrag muss notariell beglaubigt sein)
  • Kredite sind steuerfrei (müssen aber zurückbezahlt werden)
  • Cash darf bis USD 19'999 ohne Zolldeklaration eingeführt werden. Beträge ab USD 20'000 müssen am Zoll deklariert werden.

Wir möchten ausführlich darauf hinweisen, dass alle Informationen hier unverbindlich sind. Für eine verbindliche Auskunft wird empfohlen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzten. Die Kontaktdaten von Martin Liebenow von LAZARS sind am Ende seiner Präsentation aufgeführt.

Mazars_Taxation of Foreign Source Income_Swiss Society Bangkok.pdf