, SSB Vicepresident

National- und Ständeratswahlen 2023

Auslandschweizer werden ihrer demokratischen Rechte beraubt

Wir sind 3 Tage vor den Wahlen. Eine soeben durchgeführte Studie zeigt, dass 41% der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Thailand, die in einem kantonalen Stimmregister eingetragen sind, ihre Wahlunterlagen bis zum 16. Oktober, also 6 Tage vor den Wahlen, nicht erhalten haben. Von denjenigen, die die Unterlagen erhalten haben, geben viele an, dass die Zeit für die rechtzeitige Rücksendung des Wahlcouverts nicht ausreicht, da für die Rücksendung je nach Region zwei bis vier Wochen angesetzt werden müssen. Damit dürften weit über 50 % der zum Wählen gewillten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, von den Parlamentswahlen ausgeschlossen sein. Die Umfrage bezieht sich zwar nur auf Thailand, es ist aber davon auszugehen, dass in vielen Ländern ähnliche Situationen herrschen. Weltweit gibt es über 800'000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, von denen 230'000 als Stimmberechtigte in einem kantonalen Wahlregister registriert sind. Das veraltete System des Postversands beraubt somit Zehntausende von Auslandschweizern des demokratischen Stimm- und Wahlrechts. Es ist eine Demütigung, dass E-Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer noch immer nicht zur Verfügung steht. In Bern muss nun dringend Druck gemacht werden, damit das E-Voting für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in allen Kantonen und in beide Richtungen - elektronischer Versand der Abstimmungs- und Wahlunterlagen und elektronische Abstimmungen/Wahlen - eingeführt wird. Auch als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer haben wir Rechte und Pflichten, die im Auslandschweizergesetz (ASG) klar geregelt sind (195.1 Bundesgesetz vom 26. September 2014 über Schweizerinnen und Schweizer sowie Institutionen im Ausland).

Lesen Sie hier die Studie: 231019 Umfrage Wahlunterlagen.pdf